Mädels… das muss ich unbedingt mit euch teilen… wer kennt das Still-Beschäftigungsverbot??
Ja, das gibt es tatsächlich!!! Jede Mutter die stillt hat theoretisch Anspruch darauf, wenn natürlich bestimmte Bedingungen erfüllt sind!
Nachzulesen im Mutterschutzgesetz! Kann vom Arbeitgeber auf Grund von zb. Gefahrenstoffen, Nachtarbeit, oder ähnlichem oder auch vom Frauen/Hausarzt ausgestellt werden!
Kein Nachteil für den Arbeitgeber- Gehalt wird (genau wie im Bv für Schwangere) von der Krankenversicherung gezahlt!
Nach dem Still-Bv könnt ihr in Elternzeit gehen!!
Ich finde das soooo cool!! Kannte ich noch nicht! Ist neu, seit 2018 im MuSchG!
Elterngeld gibts dann ab Elternzeit!
Beantworte euch gern Fragen, sonst aber auch hier… https://www.bambini-und-business.de/die-wichtigsten-tipps-wie-still-beschaeftigungsverbot-und-elterngeld-miteinander-funktionieren/
Liebe Grüße Ani