3 Reaktionen

vor 6 Monaten

Ich hab mich mal beraten lassen er würde dann auch sas Eltern geld plus wie du beziehen wenn er den 12. Monat zuhause bleibt das sind 65% und das durch 2 von seinem Lohn die er bekommt und wenn er den 1 monat zuhause bleibt bezieht er basis elterngeld das währen dann die vollen 65% ^^ wenn er beide Monate zuhause bleibt den 1 und 2 Monat hat er das basiselterngeld und wird dir nicht an Monaten abgezogen weil du dann noch im Mutterschutz bist ♡

vor 6 Monaten

Das elterngeld wird so berechnet 12 Monate Lohn : 100 % × 65 % =?!

vor 6 Monaten

Also auch wenn du im Mutterschutz bist, zählt das als Elternzeit. Somit ist das bereits der eine noch erlaubte überlappende Monat Elterngeld. Allerdings kann man nochmal überlappen, wenn einer von beiden Elterngeld+ in dem Zeitraum beantragt. Also kann dein Mann bspw. den 1. Monat Basiselterngeld und den 12. und 13. Monat Elterngeld+. Somit könntet ihr den 1. Und 12. Monat gemeinsam in Elternzeit sein. Mein Mann wird auch den 1. und 13. Monat Elternzeit nehmen. Da ich im 13. Monat aber sowieso noch nicht wieder anfangen werde zu arbeiten, wird er einfach beide Monate Basiselterngeld beantragen und wir leben zusätzlich von unserem Erspartem.