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vor 7 Monaten

Hey! Kann mich vorstellen, dass du verwirrt bist. Es ist vor allem nervig, wenn die Arbeit sich nicht auskennt. Desto wichtiger, dass du dich auskennst! Vielleicht kannst du Mal auf www.familie.de schauen, oder die Website der Bundesregierung? Für mich ist auch alles noch neu aber wünsche dir alles Gute und viel Erfolg 💐🤗

vor 7 Monaten

Hallo. Für die Zeit des Mutterschutzes besteht voller Urlaubsanspruch, ab Beginn der Elternzeit (also in der Regel 8 Wochen nach Geburt) besteht kein Anspruch auf Erholungsurlaub mehr. Wenn bespielsweise der ET der 1.5. ist besteht bis Ablauf des Mutterschutzes Mitte Juni Urlaubsanspruch, bei 30 Urlaubstagen im Jahr sind das ca 14-15 Tage. Ob diese auch schon vor dem Mutterschutz genommen werden können, ist denke ich vom Arbeitgeber abhängig. Wichtig ist auch, dass dieser Urlaubsanspruch auch nie verfällt (auch nicht über den Jahreswechsel hinaus).

MOD

vor 7 Monaten

toll danke!! 🤩 das hilft mir sehr!

MOD

vor 7 Monaten

also haben sie theoretisch recht mit der anteiligen berechnung, aber meine übeigens 20 tage bleiben bestehen bis nach ende der elternzeit?☺️

vor 7 Monaten

Hallo 😁Ja urlaub bleibt bestehen. Habe auch noch 19 Tage übrig und bekomme diese auch nach der elternzeit 👌

vor 7 Monaten

Also ich hatte damals auch Anspruch auf den vollen Urlaub vor dem Mutterschutz und alles was „übrig“ bleibt (Urlaub/Überstunden) darf auch nach der Elternzeit genommen werden und muss vom AG übertragen werden. Also nix mit kürzen. 😄