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10 maanden geleden
Hey!
Kann mich vorstellen, dass du verwirrt bist. Es ist vor allem nervig, wenn die Arbeit sich nicht auskennt. Desto wichtiger, dass du dich auskennst!
Vielleicht kannst du Mal auf www.familie.de schauen, oder die Website der Bundesregierung?
Für mich ist auch alles noch neu aber wünsche dir alles Gute und viel Erfolg 💐🤗
10 maanden geleden
Hallo. Für die Zeit des Mutterschutzes besteht voller Urlaubsanspruch, ab Beginn der Elternzeit (also in der Regel 8 Wochen nach Geburt) besteht kein Anspruch auf Erholungsurlaub mehr.
Wenn bespielsweise der ET der 1.5. ist besteht bis Ablauf des Mutterschutzes Mitte Juni Urlaubsanspruch, bei 30 Urlaubstagen im Jahr sind das ca 14-15 Tage.
Ob diese auch schon vor dem Mutterschutz genommen werden können, ist denke ich vom Arbeitgeber abhängig.
Wichtig ist auch, dass dieser Urlaubsanspruch auch nie verfällt (auch nicht über den Jahreswechsel hinaus).
10 maanden geleden
Hallo 😁Ja urlaub bleibt bestehen. Habe auch noch 19 Tage übrig und bekomme diese auch nach der elternzeit 👌