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vor 10 Monaten

Juhu. Mein Vertrag hat man auslaufen lassen, während ich im Mutterschutz war :( das ist rechtlich OK, allerdings kann man klagen sofern ein männlicher Mitarbeiter mit ähnlicher Leistung seinen Festvertrag bekommen hat. Wenn du da Anhaltspunkte zu hast solltest du ein Gespräch bei deinem Anwalt wahrnehmen. Da du in Mutterschaft bist, wird du sehr wahrscheinlich kein ALG bekommen. Denn Voraussetzung dafür ist das du dich auch mindestens x Stunden in der Woche dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen kannst. Da mein Partner arbeitete war mir dies nicht möglich Ehe ich einen Kindergarten Platz für die kleine hatte. Dann ist da natürlich Bürgergeld. Dazu gibt es Rechner online die einem zumindest in etwas einen Überblick verschaffen. Es wird der Betrag ermittelt der euch zusteht und dann werden alle Einkünfte wie Kindergeld und ein eventuelles Einkommen des Partners darauf angerechnet. Wenn dein Partner arbeitet und ihr zusammen wohnt wird die Zahlung unter Umständen sehr gering ausfallen Eventuell bei 0€ liegen. In dem Fall kann man noch Wohngeld beantragen... Und aktuell auch Kindergeld Zuschlag (das mit dem Kindergeld ändert sich ja noch wie das dann aussieht weiß ich nicht)