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5 Monate vor

Wenn du weißt, dass dein Vertrag nicht verlängert wird, dann musst du dich beim Jobcenter melden. Wenn du bereits ein Jahr hier in Deutschland gearbeitet hast, dann steht der Arbeitslosengeld eins zu. Vermutlich werden sie dich nicht vermitteln, weil du schwanger bist. Du wirst demnach bis zum Mutterschutz höchstwahrscheinlich arbeitslos sein, aber Geld vom Staat bekommen. Nach deiner Mutterschutz hast du ein Anrecht auf drei Jahre Elternzeit, vermutlich wirst du dann auch dein „Elterngeld“ vom Staat bekommen und hast du Anspruch auf Erstausstattung
Ich wusste nicht dass meine Vertrag nicht verlängert wird weil ich habe meine Arbeit immer gut gemacht und so . So soll ich dann mich melden bei Agentur des arbeit ich bedanke mich bei dir

5 Monate vor

Reaktion auf ÜberschwänglicheFlieder186293

Ich wusste nicht dass meine Vertrag nicht verlängert wird weil ich habe mei ...
Wenn Du Dich an das Arbeitsamt wendest, bist Du auch weiter krankenversichert 🙂

4 Monate vor

Hey, hast du das mittlerweile klären können ? Also die agentur für Arbeit ist nur dann zuständig wen. Du auch arbeiten kannst in nächster Zeit. Du bekommst dann geld vom Arbeitsamt. Mein Vertrag ist damals im Mutterschutz ausgelaufen, da ich zu dem Zeitpunkt nicht arbeiten konnte und auch nicht bis das kind einen betreuungsplatz hat, war das jobcenter zuständig mit bürgergeld...versichert bist du aber in beiden Fällen über das jeweilige amt.
Am internet steht: Rechtlichen Rat einholen: Wenn der Arbeitgeber Ihnen signalisiert hat, dass er den Vertrag eigentlich verlängern wollte, Sie aber wegen der Schwangerschaft nun doch ablehnt, könnte dies eine Diskriminierung darstellen. Holen Sie in diesem Fall umgehend rechtlichen Rat ein. Arbeitgeber muss Gründe nachweisen: Kann ein befristeter Vertrag nicht verlängert werden, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dies nicht an der Schwangerschaft liegt. Hast du ein rechtschutz versicherung? Sie können dir auch hierüber Informieren. https://lutz-rae.de/rechtsfrage/darf-mein-arbeitgeber-meinen-vertrag-wegen-schwangerschaft-nicht-verlaengern.html https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-schwangerschaft/

3 Monate vor

Reaktion auf EinfühlsameTraum843769

Am internet steht: Rechtlichen Rat einholen: Wenn der Arbeitgeber Ihnen s ...
Auch wenn ei. Männlicher Mitarbeiter im selben Zeitraum einen fest Vertrag bekommen hat, dazu gibt es einen Präzedenzfall, kann man klagen sofern der Arbeitgeber nicht nachweisen kann das die frau deutlich schlechtere arbeit geleistet hat als der mann. Denn dann ist offensichtlich das man ihren Vertrag hat auslaufen lassen weil sie eine Frau ist und das kann zu einer hohen Abfindung führen. Also den Rechtsbeistand in so einer Situation zu konsultieren ist absolut richtig. Allerdings sind die Rechtswesen sehr lang und mir ging es nach der Geburt meiner tochter wirklich nicht gut. Ich habe da lange gebraucht und hatte keine Unterstützung. Zudem war mein Mann noch in der Firma beschäftigt, und da sein Gehalt da notwendig für uns war ... wir arbeiten zwar mit Mindestlohn, aber Provision, und diese Provision ost abhängig von Stufen und diese wiederum abhängig der Sichtweisen der vorgesetzten. Kurz, hätte ich geklagt hätte mein Mann wohl plötzlich kaum noch mehr als den Mindestlohn bekommen und das ost ein gewaltiger unterschied wenn die Provision sonst knapp 2/3 des Gehalts ausmachen. War einfach eine doofe Lage.